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Sport in Corona Zeiten

Sport in Zeiten von „ Corona“/Training im Freien ab 13.05.20

Die beiden Kurse „Zumba Fitness“  und „StrongbyZumba“ finden derzeit am „alten Sportplatz“ in Elgendorf (Ortsausgang Richtung Ransbach-Baumbach) statt. Weitere Trainingseinheiten im Freien der jeweiligen Gruppen/Abteilungen, erfahrt ihr bei den entsprechenden ÜbungsleiterInnen.

Welche Auflagen sind bei der Durchführung des Trainingsbetriebes im Freien zu beachten?

  • Im Trainingsbetrieb ist durchgehend ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,5 Metern (besser 2 Meter) zu gewährleisten.
  • Angehörige von Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
  • Das Training muss kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ist bei der Gestaltung des Trainings auf die durchgehende Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.
  • Das Training muss ohne Wettkampfsimulationen und –spiele
  • Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind konsequent einzuhalten, Sportgeräte sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
  • Die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche müssen geschlossen bleiben, Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden darf nicht in der Sportstätte stattfinden.
  • Eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen und größeren Menschenansammlungen hat zu erfolgen.
  • Die Nutzung von Vereinsheimen und sonstigen Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen ist untersagt
  • Der Trainingsbetrieb kann auch im öffentlichen Raum Aber auch hier ist zwingend darauf zu achten, dass ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, dies auch zu Personen, die nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen, wie Besucher von Parks o.ä.
  • Für die Größe der Gruppen gibt es keine Vorgaben. Maßgeblich ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Hier müssen Übungsleiter verantwortungsvoll bei der Gestaltung der Gruppengröße vorgehen. Entscheidungskriterien sind hier die Art der Sportart, also die Frage, wie einfach der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies ist bei einer Gymnastikgruppe einfacher, als beispielsweise in einer Mannschaftssportart. Eine Rolle spielt auch das Alter der Teilnehmer am Training. Im Kinder- und Jugendbereich ist hier besondere Sorgfalt geboten. Die Trainingsgruppen müssen so gestaltet sein, dass der Übungsleiter immer in der Lage ist, die Übungsgruppe so zu führen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Im Zweifelsfall, insbesondere bei jüngeren Kindern gilt, je kleiner die Gruppe, desto besser. Möglich ist es auch im Kleinkindbereich das Training nur bei Begleitung eines Elternteils zu ermöglichen.
  • Beim Training im Freien muss keine Schutzmaske getragen werden. Gegebenenfalls könnte die Notwendigkeit aber beim Betreten und Verlassen der Sportstätte notwendig sein.
  • Sinnvoll ist das Führen einer Anwesenheitsliste/Teilnehmerliste. Um im Falle einer möglichen Erkrankung eines Teilnehmers die Kontaktpersonen schnell zu ermitteln und die Infektionsketten schnell zu durchbrechen.
  • Die von uns getroffenen Maßnahmen sind keine Garantie. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Bei geringsten Krankheitsanzeichen keine Teilnahme am Training möglich.

Wichtige Mitteilung

Wichtige Mitteilung zur Beitragserhebung
Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
am 15.06.2020 ist wieder der diesjährige Beitragseinzug fällig.

Aufgrund der „Corona-Beschränkungen“ konnten/können wir derzeit unsere Sportangebote nicht umsetzen. In den nächsten Wochen werden wir soweit möglich wieder mit eingeschränktem Trainingsbetrieb starten. Nähere Infos erhaltet ihr dann von euren ÜbungsleiterInnen.

Wir möchten euch freundlich darauf aufmerksam machen, dass der Mitgliedsbeitrag zur „Erfüllung des Gesamtzweckes“ dient. Laufende Kosten müssen berücksichtigt werden, auch wenn, wie derzeit, kein Trainingsbetrieb stattfindet. Darüber hinaus sind wir als Vorstand laut Satzung nicht berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu reduzieren, ohne den Beschluss einer Mitgliederversammlung.  Diese konnte/kann jedoch ebenfalls derzeit nicht stattfinden. Die Einschränkung des Leistungsangebotes aufgrund eines Notstandes bzw. durch behördliche oder gesetzliche Regelungen berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung !
Bitte sprecht uns an, wenn euch der Beitragseinzug aufgrund der besonderen Situation (oder sonstiger wichtiger Gründe) Schwierigkeiten bereitet.
Des Weiteren bei sämtlichen Änderungen wie z.B. einer neuen Bankverbindung, Änderung von Familienmitgliedschaft in eine Einzelmitgliedschaft sowie bei sonstigen Gründen
bitten wir um  Mitteilung per Mail bis spätestens  06. Juni 2020.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nach diesem Termin können keine Änderungen mehr berücksichtigt werden !!
Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Austritt aus dem Verein nur durch schriftliche Erklärung an den Geschäftsführenden Vorstand zum Ende des laufenden Jahres (31.12.) mit einer Frist von 6 Wochen erfolgen kann, gerne auch per Mail.
 

Eine mündliche Mitteilung an den entsprechenden Trainer reicht nicht aus und berechtigt
somit nicht, den angeforderten Jahresbeitrag zurückgehen zu lassen.

Kosten, die durch falsche bzw. nicht mehr gültige Bankverbindungen, Nichtdeckung des Kontos oder unberechtigten Widerspruch dem Verein entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Achtung Wichtige Information !!!

Kompletter Sportbetrieb ab sofort eingestellt,  die Jahreshauptversammlung am 27.03.2020 findet nicht statt und wird verschoben

Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen mit dem Corona Virus sehen wir uns als Vorstand gezwungen, ab sofort bis auf weiteres den kompletten Sportbetrieb einzustellen. Dies gilt ausnahmslos für alle Gruppen ! D.h. ab sofort findet kein Training mehr statt !
Wir folgen damit dem Beispiel vieler anderer Vereine und Verbände.

Dies ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und hat keinen Bezug auf etwaige bestätigte Corona Fälle.
Sobald der Sportbetrieb wieder aufgenommen wird werden wir wieder informieren.

Ebenso haben wir uns nun kurzfristig dazu entschlossen, die für den 27.03.2020 angekündigte Jahreshauptversammlung zu verschieben.
Gleiches gilt für das angekündigte Treffen des Bereichs Tanzen für alle Übungsleiter, Teilnehmer, und Eltern in Bezug auf die weitere Vorgehensweise.
Im solidarischen Sinne sind diese Maßnahmen erforderlich – im Hinblick auf die Grundgedanken des Sports in der Gemeinschaft, selbstverständlich.
Wir werden Euch zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren.

Geschäftsführender Vorstand des TSV Elgendorf 1904 e.V.

Tanzgruppen 2020

Aktuell gibt es Überlegungen zur Neu- und Umgestaltung. Wir wissen derzeit noch nicht, wie es mit dem Tanzen weitergehen kann. Dazu werden wir euch (Trainer, Betreuer, Teilnehmer, Eltern) im April zu einer Versammlung einladen (unter der Voraussetzung, dass ein neuer Vorstand gewählt werden kann). Bis dahin müssen sich alle gedulden. Wir bitten um Verständnis! Ihr solltet auch zur Jahreshauptversammlung kommen, um das Vereinsleben mitzugestalten.
Sportliche Grüße, geschäftsführender Vorstand